Gesetzliche Grundlage der Vermittlung

 

Wir vermitteln Betreuungskräfte aus Polen auf der Grundlage des sogenannten Entsendemodells nach EU-Recht. Das bedeutet:

 

  • Die Betreuungskraft ist bei einem Partnerunternehmen in Polen sozialversicherungspflichtig angestellt.
  • Sie wird im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit legal und zeitlich befristet nach Deutschland entsendet.
  • Sämtliche erforderlichen Unterlagen (A1-Bescheinigung, Arbeitsvertrag, Nachweise über Krankenversicherung etc.) werden vor Arbeitsantritt geprüft und vorgelegt.

 

Dieses Modell ist rechtskonform, erprobt und bietet sowohl für die betreuten Seniorinnen und Senioren als auch für die Betreuungskräfte eine sichere Basis.

Organisation & Ablauf

1. Beratung & Bedarfsanalyse

In einem persönlichen Gespräch erfassen wir gemeinsam mit Ihnen die individuelle Lebenssituation und den genauen Betreuungsbedarf. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Wünsche.

2. Vermittlung einer passenden Betreuungskraft

Auf Basis Ihres Bedarfs wählen wir eine geeignete, qualifizierte Betreuungskraft aus unserem Netzwerk. Die Sprachkenntnisse, Erfahrung und persönliche Eignung stehen dabei im Vordergrund.

3. Anreise & Start der Betreuung

Die Betreuungskraft reist direkt zu Ihnen nach Hause an – in der Regel innerhalb weniger Tage nach Abschluss des Vertrags. Wir unterstützen Sie und die Betreuungskraft beim Ankommen und bei allen organisatorischen Fragen.

4. Begleitung & Unterstützung

Während der gesamten Betreuungszeit stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Seite – bei Fragen, Unklarheiten oder wenn es zu einem Wechsel der Betreuungskraft kommen sollte. Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf und dauerhafte Zufriedenheit.